- 28.11.2019

Mitglieder entscheiden: Satzung wird gegendert

Ein Antrag auf der gestrigen Jahreshauptversammlung forderte die Änderung des §34 Ziffer 5, in der steht: „Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in der Satzung auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten für beide Geschlechter.“ Diese Präambel sei nicht mehr zeitgemäß. Deswegen solle der Wortlaut der Satzung gendergerecht angepasst werden. Sandra Schwedler stellte den Antrag vor: „Es ist an der Zeit, wir müssen endlich mal unsere Satzung gendern.“ Dem Antrag wurde mit einer eindeutigen Mehrheit, bei lediglich vier Gegenstimmen und 21 Enthaltungen, zugestimmt.