DFB-Sportgericht: Hannover scheitert, Darmstadt behält die Punkte
Die 1:2-Niederlage von Hannover 96 gegen den SV Darmstadt 98 vom 25. November hat Bestand.
Das DFB-Sportgericht lehnte den Einspruch der Niedersachsen gegen die Wertung der Partie ab. „Die Aberkennung des Tores ist eine schiedsrichterliche Tatsachenentscheidung, die im Einklang mit der geänderten Regel 9 steht. Alle Beteiligten am Fußballspiel müssen sich erst einmal an die neue Regel gewöhnen. In der Vorsaison hätte das Tor noch gezählt, aufgrund der Änderung der Regel 9 jetzt und in absehbarer Zukunft aber nicht mehr“, sagte der zuständige Richter Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, zu der Entscheidung. Möglicherweise ist das Thema aber noch nicht vom Tisch. „Wir werden die Entscheidung des Sportgerichts prüfen und uns danach dazu äußern“, sagte 96-Geschäftsführer Björn Bremer.
Hannover hatte seinen Protest damit begründet, dass Schiedsrichter Martin Thomsen regelwidrig das vermeintliche Tor zum 2:2-Ausgleich zurückgenommen habe. Der Unparteiische, der kurz vor dem Schuss vom Spielball gestreift worden war, hatte seine ursprüngliche Entscheidung nach einer Intervention aus dem Kölner Videokeller revidiert.
„Nach unserer festen Überzeugung hätte dieses Tor - auch trotz der zu Saisonbeginn erfolgten Änderung im Regelwerk - gezählt werden müssen“, hatten die Niedersachsen kurz nach dem Match erklärt. Der Referee galt jahrzehntelang als „Luft“, mittlerweile jedoch heißt es in der neu gefassten Regel 9: „Der Ball ist aus dem Spiel, wenn er einen Spieloffiziellen berührt, aber auf dem Spielfeld bleibt und ein Team einen aussichtsreichen Angriff auslöst, der Ball direkt ins Tor geht oder der Ballbesitz wechselt.“
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