Gericht: Spielsperre von Naki wegen Facebook-Post unrechtmäßig
Die Türkei hat mit einer Spielsperre und einer Geldstrafe für den ehemaligen St. Pauli-Profi Deniz Naki wegen eines "Facebook"-Posts dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zufolge gegen Nakis Rechte verstoßen.
Die türkischen Behörden hätten nicht gezeigt, dass die angeführten Gründe für die Strafe angemessen und ausreichend seien, teilte das Gericht am Dienstag in Straßburg mit. Wegen Verstößen gegen Nakis Meinungsfreiheit und sein Recht auf ein faires Verfahren muss die Türkei ihm und seinem Club Amed Sportif Faaliyetler zusammen etwa 14 000 Euro zahlen. Auch in zwei weiteren Fällen stellte der Gerichtshof bei Strafen des Türkischen Fußballverbandes (TFF) wegen öffentlicher Aussagen Menschenrechtsverstöße fest.
Der Disziplinarrat des Verbands hatte Naki Anfang 2016 vorgeworfen, mit einem Post auf Facebook ideologische Propaganda betrieben und zu Gewalt angestiftet zu haben. Der in Düren aufgewachsene frühere Spieler des FC St. Pauli und des SC Paderborn wurde für zwölf Spiele gesperrt und erhielt eine Geldstrafe von etwa 6000 Euro. Der Schiedsausschuss des TFF bestätigte die Strafe. Dem Menschenrechtsgericht zufolge gibt es wegen struktureller Mängel aber berechtigte Gründe, die Unabhängigkeit dieser Institution anzuzweifeln.
Im Januar 2018 sperrte die TFF Naki lebenslang und verhängte eine weitere Geldstrafe. Diese Entscheidung war aber nicht Teil des Urteils des Menschenrechtsgerichts vom Dienstag.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein.
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