Aufatmen bem Stadtrivalen HSV: Amtsgericht trifft Jatta-Entscheidung
Positive Nachrichten für Profi Bakery Jatta von St. Pauli-Rivale HSV! Laut eines Berichtes des „Abendblatt“ hat das Amtsgericht Hamburg-Altona eine Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Rothosen-Profi abgelehnt.
Es liege demnach kein „hinreichender Tatverdacht“ gegen den HSV-Kicker vor. Damit gilt Jatta im Strafverfahren wegen Erschleichung von Aufenthaltstiteln auch offiziell als unschuldig. „Das Ermittlungsergebnis trägt im vorliegenden Fall die Tatvorwürfe nicht. Die Anordnung von Nachermittlungen ist nicht veranlasst“, soll es in dem Schreiben heißen.
Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg im Dezember 2021 Anklage gegen Jatta erhoben, weil aus ihrer Sicht Zweifel an der Identität des HSV-Profis bestanden. Bakery Jatta sollte demnach Bakery Daffeh und zwei Jahre älter als angegeben sein. Wegen der „geringen Beweislast“ sei diese These der Staatsanwaltschaft nun widerlegt worden. „Die Staatsanwaltschaft ist jeglichen gerichtsverwertbaren Nachweis einer Geburt des Angeschuldigten am 6.11.1995 (Daffehs Geburtsdatum; d. Red.) schuldig geblieben“, heißt es. Und weiter: „Weitere Beweismittel, die eine Überführung des Angeschuldigten ermöglichen könnten, liegen nicht vor. Nach dem Ermittlungsergebnis muss hinreichend sicher davon ausgegangen werden, dass der Angeschuldigte Bakery Jatta heißt und am 6.6.1998 geboren wurde.“