Kartellamt stützt 50+1-Regelung: Martin Kind erneut im Fokus?
Das Bundeskartellamt hat auch nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) „keine grundlegenden Bedenken“ bei der 50+1-Regel, wird aber „die Lizenzierungspraxis der Deutschen Fußball Liga (DFL) genauer untersuchen“. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit. Laut Kartellamts-Präsident Andreas Mundt werde das Amt „daher nun zunächst die Anwendungspraxis der DFL hinsichtlich der 50+1-Regel untersuchen“. Das betreffe „auch die Lizenzierungspraxis hinsichtlich bestimmter Klubs sowie die Vorgänge um die Investorenabstimmung der DFL im vergangenen Jahr.“ Martin Kind und Hannover 96 könnten also erneut in den Fokus rücken.