- 01.03.2025

Nach Niederlage vorm DFB-Bundesgericht: St.Pauli erwägt, gegen das Urteil vorzugehen

Der Ärger über das am Freitag gefällte Urteil ist noch lange nicht verraucht. Das DFB-Bundesgericht wertete das abgebrochene Spiel des VfL Bochum bei Union Berlin mit 2:0 für den Ruhrpott-Klub und schmetterte die Berufungen des FC St.

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Pauli sowie von Union Berlin und Holstein Kiel ab. Der Kiezklub aber kann der Begründung nicht folgen und prüft, gegen diese Entscheidung vorzugehen. St. Pauli bezieht sich dabei auf die zentrale Frage, ob der Verein ein unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung hat. Nach Ansicht des Gerichts, so heißt es auf der Homepage des Kiezklubs, liege zwar ein berechtigtes Interesse vor, es fehle aber an der Unmittelbarkeit. Eine Berufung sei nur zulässig, wenn der Verein in seinen Rechten direkt betroffen wäre. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn von der Entscheidung ein abschließender Tabellenplatz abhängen würde. Eine Argumentation, der St. Pauli nicht folgen kann, da noch gar nicht absehbar ist, ob von der Entscheidung ein abschließender Tabellenplatz abhängt.