- 01.06.2023

„Lichtenhagen“-Banner bei St. Pauli-Spiel: Strafe für Rostock steht fest

Das Bundesgericht des DFB hat einen Einspruch des FC Hansa Rostock gegen eine Geldstrafe zurückgewiesen, die die „Kogge“ wegen mehrerer diskriminierender Banner seiner Fans zahlen muss. Der Fall während des Heimspiels gegen den FC St.

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Pauli am 21. August des vergangenen Jahres hatte für großes Aufsehen gesorgt. In einem ersten Urteil des DFB-Sportgerichts aus dem Januar ist von „drei diskriminierenden und menschenverachtenden Bannern“ im Stadion die Rede. Auf einem davon war eine Sonnenblume und die Aufschrift „Lichtenhagen“ zu sehen. Beobachter und auch das DFB-Sportgericht werteten das als Anspielung auf die rassistischen Anschläge in Rostock-Lichtenhagen im Jahr 1992, bei dem das Sonnenblumenhaus, eine zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber, in Brand gesteckt wurde. Der FC Hansa wurde deshalb in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 31.200 Euro verurteilt. Der Rostocker Vorstandsvorsitzende Robert Marien argumentierte jedoch während der Verhandlung: „Dieses Banner gehört zu einer Fangruppe aus diesem Stadtteil, es hängt seit Jahren im Stadion.“ Der Club legte Einspruch gegen das Urteil ein und erreichte dadurch im April eine Reduzierung der Geldstrafe auf 25.000 Euro. Zur Begründung sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Stephan Oberholz: „Es ist nicht widerlegbar, dass es sich dabei um ein Banner eines Rostock-Fanclubs aus Lichtenhagen handelt, dessen Mitglieder zum Teil im Sonnenblumen-Haus wohnen und das schon vorher bei Spielen im Stadion hing. Im Gegensatz zu den beiden anderen Spruchbändern, die verurteilt wurden, hat dieses keine diskriminierende Wirkung gehabt.“ Dass der FC Hansa auch gegen diese Entscheidung der zweiten Instanz Berufung einlegte, wies das DFB-Bundesgericht nun als unbegründet zurück. Es bleibt bei der Geldstrafe von 25.000 Euro, von denen der Zweitligist bis zu 8300 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden darf.